Oberbürgermeisterin muss Arbeitsfähigkeit der Gleichstellungsstelle wieder herstellen - Stadträtinnen und Stadträte sorgten sich in Stadtratssitzung um Gleichstellungsbeauftragte
Nach einem CDU-Antrag in der gestrigen Stadtratssitzung wurde mit interfraktioneller Mehrheit beschlossen, dass die Oberbürgermeisterin beauftragt wird, für die personelle Absicherung der Gleichstellungsstelle zu sorgen, um die Gleichstellungsbeauftragte wieder arbeitsfähig zu machen.
Die SPD-Fraktion stimmte bis auf eine Stimme geschlossen gegen diesen Antrag.
„Die Oberbürgermeisterin hat laut Sächsischer Gemeindeordnung das Organisationsrecht in der Verwaltung und das wollen wir auch gar nicht antasten,“ so Wilma Kleinertz (CDU). „Aber der § 28 Absatz 2 sagt nun mal auch aus, dass der Gemeinderat auch unmissverständliche Rechte und Pflichten zur Überwachung der Einhaltung seiner Beschlüsse und die Abschaffung von Missständen besitzt.“ (§28,2: „Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Mißständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.“) Am 13. September 2006 erhielt der Stadtrat mit der Tischvorlage 240/2006 „Wahl einer Leiterin der Gleichstellungs- und Frauenförderungsstelle“ in nichtöffentlicher Sitzung den Auftrag zwischen 2 Frauen als Nachfolgerin für Frau Teller zu wählen. Am 14. September teilte der damalige Pressesprecher der Stadt, Herr Bochmann, in der Pressemitteilung 668 der Öffentlichkeit mit: „Frau Bettina Bezold erhielt das Votum des Stadtrates als neue Leiterin der Gleichstellungs- und Frauenförderungsstelle der Stadt Chemnitz und wird das Amt zum 01.Oktober 2006 antreten.“
Die Gleichstellungs- und Frauenförderungsstelle wurde seit ihrem Bestehen 1990 bis dato stets in Personalunion geführt und war dem Oberbürgermeister/ bzw. der Oberbürgermeisterin direkt unterstellt. Das ist auch in anderen Städten so üblich um die Synergieeffekte zu nutzen. In Chemnitz hat dieses in der Vergangenheit gut funktioniert.
Nach der personellen Trennung von Gleichstellungsbeauftragter und Frauenbeauftragter ab 01.04.2007 durch die Oberbürgermeisterin und die Einordnung der Gleichstellungsbeauftragten in das Amt 15 sorgten sich Stadträtinnen und Stadträte um die Arbeitsfähigkeit der Gleichstellungsbeauftragten. Die Oberbürgermeisterin beruft sich darauf, das die weiblichen Beschäftigten der Stadtverwaltung nach der Wahl von Frau Bezold zur Gleichstellungsbeauftragten durch den Stadtrat die unterlegene Bewerberin zur Frauenbeauftragten gewählt haben. Der Stadtrat akzeptiert aber jedenfalls nicht, dass mit der halben Stelle der Frauenbeauftragten zusammen auch die Stellvertreterin und Sekretärin der Gleichstellungsstelle entzogen werden.
„Mit dem Auslaufen der zwei ABM-Stellen zum 01.11. wird Frau Bezold ganz alleine für die Aufgabe zuständig sein“, so Wilma Kleinertz (CDU). „Noch nicht einmal die Stellvertretung ist geregelt, weder im Urlaubs- noch im Krankheitsfall. Eine ständige Erreichbarkeit über ein Sekretariat ist auch nicht gegeben“, so Frau Kleinertz. Bisher war das gar kein Problem, solange die jetzige Frauenbeauftragte Frau Lorenz Stellvertretung wahrnahm.“ Die Stellen für Stellvertretung und Sekretariat waren vorhanden, die Arbeitsfähigkeit könnte wieder hergestellt werden, ohne neue Stellen zu schaffen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kleinertz unter: 0173-3831642 und 0371-3340740 zur Verfügung.
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